Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
1.) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Marvin´s Royal Horses (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
2.) Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
3.) Risiko und Haftung
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
a. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder
Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände
sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
b. Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
c. Hinweise
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nicht gestattet. Das Anfassen anderer Pferde außer dem zugeteilten Reitpferd ist untersagt. Das Mitführen von Hunden auf unserer Anlage ist verboten.
Wir verweisen ausdrücklich auf unsere Stall und Betriebsordnung. Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Video-/Bildaufnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Genehmigung an dem jeweiligen Tag erneut ausgesprochen wird. Es dürfen keine Personen außer denen aus dem eigenen Hausstand zu sehen oder hören sein. Darüber hinaus dürfen, im Fall der Genehmigung, nur kurze Sequenzen aufgenommen werden, keine kompletten Reitstunden.
d. Helmpflicht
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm oder Fahrradhelm nach gültiger Euronorm tragen.
e. Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von festem Schuhwerk/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen, ist während des Reitunterrichts Pflicht. Das Tragen von Reithosen wird dringend empfohlen. Sollte keine Reithose zugänglich sein, ist eine Alternative nach Absprache mit dem Reitlehrer möglich. Wir empfehlen das Tragen von Reithandschuhen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
f.Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 90kg.
4.) Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Die 10er Karten sind im Voraus per Überweisung zu bezahlen.
Die Reitbeteiligungsgebühr ist vom Reitschüler jeweils bis zum 3. eines Monats per Überweisung (Dauerauftrag) zu bezahlen und gilt für 4 Einheiten im Monat am festgelegten Termin (Stammplatz).
Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
5.) Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird erfolgt automatisch.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
6.) Buchung und Absage von Reitstunden
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (12 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz einer Reitbeteiligung storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (12 Stunden vor dem Termin) storniert wurden, nur nach Rücksprache mit dem Reitlehrer innerhalb des selben Monats nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind (wir verweisen auf den Reitbeteiligungsvertrag). Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
7.) Vertragslaufzeit und Kündigung der Reitbeteiligung
Ein Reitsbeteiligungsvertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben unberührt.
8.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
9.) Änderungen
Wir behalten uns Änderungen und Ergänzungen vor. Über diese informieren wir schriftlich.